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ABFALLWIRTSCHAFT
Betriebe ab 100 Arbeitnehmer benötigen im Auftrag unserer Umwelt einen Abfallbeauftragten gemäß des AWG (Abfallwirtschaftsgesetzes).
Als Abfallbeauftragter kann ich Ihnen folgende Leistungen anbieten:
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Erstellung eines Abfallentsorgungsplanes
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Schulungen der Mitarbeiter
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Beratung und Unterstützung der Geschäftsleitung
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Kontrolle über die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
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Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes
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Überprüfung bestehender Dokumente

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